Stand 01/04/25
Sitz der Gesellschaft:
Drauweg 14, 9524 Villach, Österreich
Eingetragen im Firmenbuch: 626396x
Materialeinkauf / Dienstleistung durch Dritte
Durch die langjährige Zusammenarbeit mit vielen Lieferanten und technischen Unternehmen haben wir besondere Konditionen erarbeitet. Ein Teil dieser Nachlässe und Rabatte wird direkt an den Auftraggeber ( Sie ) weitergegeben. Wir handeln ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Daher wird auch die Rechnung von Lieferanten und Zulieferern von Dienstleistungen auf den Namen des Auftraggebers mit unseren Nachlässen ausgestellt sein. Falls dies aus Gründen seitens des Lieferanten nicht möglich ist, so wird die Rechnung auf uns ausgestellt und Sie bekommen eine entsprechende Rechnung und die Rechnung des Lieferanten als Kopie zu ihren Unterlagen.
Provisionen Vergütungen
Es wird vereinbart, dass 50% des Nachlasses, also die Differenz vom Listenpreis zum tatsächlichen Preis, von uns direkt an den Auftraggeber als Provision in Rechnung gestellt wird.
Dies gilt für Dienstleistungen durch Subunternehmer, Handwerker, sowie Materialien.
In dieser Provision ist die Erstellung, unserer in der von uns vorgesehenen Form, der Übersichten und Zusammenfassungen der Rechnungen enthalten. Ebenso die Terminierung mit den Firmen und Werften, als auch die Betreuung vor Ort und die Kommunikation mit Ihnen, den Handwerkern und Dienstleistern. Zusätzliche Leistungen, wie zum Beispiel Materialsuche, Sonderwünsche bei Übersichten, Erstellung von Leistungsverzeichnissen werden mit dem
Stundensatz in Höhe von 48,00€ inkl. MwSt. ( sofern anfällig ) verrechnet.
Kosten und Honorare
a.) Grundsätzlich sind die Kosten, Aufwendungen, Subunternehmer sowie Materialien im Voraus zu zahlen.
b.) Ein Pfandrecht an der Sache (Boot, Yacht, Material) im Falle von nicht oder unvollständiger Zahlung der Rechnungen gilt hiermit als vereinbart ( dies gilt nur für den Fall wenn mit dem Auftraggeber eine Kreditlinie für die direkten Arbeiten und Aufträge am Subunternehmer, sowie für Materialien vereinbart wurde, oder wenn es sich um einen Auftrag mit geringer Finanzieller Vorleistung durch uns handelt.
c.) Die durch uns, in ihrem Namen beauftragten Subunternehmer, werden mit Pauschalpreis oder als Regie- Arbeiten mit einem Stundensatz beauftragt. Dies wird durch die Auftragserteilung durch den Auftraggeber ( Sie ) bestätigt. Über Änderungen oder Mehrkosten, die während eines Projektes entstehen können, gilt eine Pauschalbetrag von 800 € als Grenze für die Entscheidungsfreiheit durch uns als vereinbart. Bei Kosten über diesen Pauschalbetrag hinaus wird der Auftraggeber vorab informiert und es bedarf dessen Zustimmung.
d.) Zusätzliche Kosten, welche aufgrund ihrer Natur zum Zeitpunkt des Angebotes nicht erfasst werden konnten, jedoch zur Erfüllung des Auftrages erforderlich sind, werden dem Auftraggeber mitgeteilt. Diese zusätzlichen Kosten sind kein Grund einen Auftrag zu stornieren und falls dies doch der Fall sein sollte, sind die bis dahin entstandenen Kosten, sowie eventuell anfallenden Ausfallkosten oder Strafzahlungen an Subunternehmen zu zahlen.
Garantien / Haftung
Für Materialien werden keine Garantien übernommen; hier gilt die Übertragung der Garantie an den Endkunden. Für fremdvergebene Arbeiten übernehmen wir keine Garantie oder Haftung. Aufträge an Dritte werden grundsätzlich im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers mittels durch den Auftraggeber erteilter Vollmacht vergeben. Wir übernehme selbstverständlich die Abwicklung der Garantien und unterstützen Sie bei Reklamationen oder Beschwerden.
Für Mängel an den Waren, die sich aus einer vom Kunden gelieferten Zeichnung, Konstruktion oder Spezifikation ergeben, wird keine Haftung übernommen. Das gleiche gilt für Ware, die direkt vom Kunden bestellt oder gekauft wird.
Verzögerungen wie zum Beispiel durch schlechtes Wetter, höhere Gewalt oder Verspätungen von bestellter Ware, oder ausfallende Subunternehmen, welche die Fertigstellung des Bootes bzw. Abholung beeinträchtigt, liegen nicht in unserer Verantwortung.
Verwaltung / Konto / Akonto Zahlungen
Im Fall, dass wir für Sie die gesamte Abwicklung der Reparaturen, des Refit oder Ähnlichem, inklusive der Prüfung und Bezahlung der Rechnungen, übernehmen soll, werden entsprechende Akonto Zahlungen auf das Verwaltungskonto vom Auftragnehmer, sorgfältig und verantwortungsvoll verwaltet. Es ist in keinem Fall zulässig auch nicht im Falle eines Rechtsstreites auf Gelder des Verwaltungskontos ( Konto auf welchem alle Einzahlungen / Akontozahlungen getätigt werden durch Personen, Institutionen, Gerichte, oder der Gleichen zuzugreifen. Dies gilt als unwiderruflich als vereinbart und dient zum Schutz ihres Geldes.
Alle Rechnungen werden auf den Auftraggeber ausgestellt und sind somit kein Gegenstand meiner Buchhaltung. Diese Rechnungen und Berichte werden entsprechend gesammelt und für den Auftraggeber in Übersichten erfasst und als gesamt Dokumentation übermittelt.
Bedingungen Vertragsabschluss
Sollten die festgelegten Bedingungen in der Vollmacht oder anderen Formulare nicht akzeptiert oder Änderungen ohne Zustimmung vorgenommen werden, kommt der Vertrag bzw. Auftrag nicht zustande. In jedem Fall bedürfen Änderungen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt Villach, Österreich als vereinbart.
Rechtliches gehört auch zum Boot
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