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Rechtliches gehört auch zum Boot

Drei Boote an einem Steg im Wasser.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Lieb FlexKap ( Flexible Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung )

Stand 01/09/26

Sitz der Gesellschaft: 

Drauweg 14, 9524 Villach, Österreich

Eingetragen im Firmenbuch: FN 626396x


Charakter der Gesellschaft

Lieb FlexKap fungiert ausschließlich als verwaltende Gesellschaft (Yacht Management) im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers.

Alle vertraglichen Beziehungen zwischen Lieferanten, beauftragten Unternehmen und dem End- Auftraggeber bleiben bestehen. Lieb FlexKap übernimmt keine Gewährleistung für fremdvergebene Leistungen, sondern ausschließlich Koordinations- und Verwaltungsaufgaben.


Materialbeschaffung & Einkauf

Aufgrund der langjährigen Zusammenarbeit mit zahlreichen Lieferanten und beauftragten Unternehmen/Firmen verfügt Lieb FlexKap über ein umfangreiches Lieferantennetzwerk sowie individuelle Einkaufskonditionen.

Soweit eine direkte Rechnungsstellung durch Lieferanten oder Zulieferer auf den Namen des Auftraggebers möglich ist, erfolgt die Verrechnung unmittelbar zwischen dem jeweiligen Lieferanten bzw. Zulieferer und dem Auftraggeber zu den jeweils vereinbarten Konditionen.

Sollte eine direkte Rechnungsstellung an den Auftraggeber aus Gründen seitens des Lieferanten oder Zulieferers nicht möglich sein, erfolgt die Beschaffung von Materialien, Ersatzteilen oder sonstigen Waren durch Lieb FlexKap.

In diesem Fall erfolgt ein Direktverkauf durch Lieb FlexKap an den Auftraggeber zu den jeweils von Lieb FlexKap angebotenen bzw. vereinbarten Preisen. Die Preisgestaltung berücksichtigt insbesondere den mit Einkauf, Beschaffung, Bestellung, Abwicklung, Koordination und Verwaltung verbundenen Aufwand.

Individuelle Einkaufs-, Lieferanten- und Handelskonditionen von Lieb FlexKap bilden die Grundlage der internen Kalkulation und sind nicht Bestandteil der Abrechnung gegenüber dem Auftraggeber.

Die entsprechenden Beträge werden auf dem Kundenkonto des Auftraggebers verbucht.


Honorare & Zeitverrechnung

Verwaltungshonorar

Alle Tätigkeiten von Lieb FlexKap – einschließlich der Kommunikation mit Lieferanten und beauftragten Unternehmen/Firmen, Bestellungen, Zahlungsverkehr, Koordinierung von Lieferungen, Erstellung von Übersichten, Dokumentationen und Sammeltrechnungen sowie allgemeiner Verwaltungstätigkeiten – werden anteilig mit einem Stundensatz von 55 € verrechnet.


Bezahlung & Pfandrecht

Grundsätzlich sind Kosten und Aufwendungen für beauftragte Unternehmen sowie Materialien im Voraus zu bezahlen. 

Ein Pfandrecht an der Sache (Boot, Yacht, Material) im Falle einer nicht oder nicht vollständig erfolgten Zahlung der Rechnungen gilt hiermit als vereinbart.

Dies gilt nur für den Fall, dass mit dem Auftraggeber eine Kreditlinie für direkte Arbeiten und Aufträge an Lieferanten und beauftragte Unternehmen/Firmen sowie für Materialien vereinbart wurde oder wenn es sich um einen Auftrag mit geringer finanzieller Vorleistung durch Lieb FlexKap handelt.


Änderungen & Mehrkosten

Alle durch Lieb FlexKap im Namen des Auftraggebers beauftragten Lieferantinnen und Lieferanten, Handwerker, Dienstleister und Zulieferer werden entweder zu einem Pauschalpreis oder auf Regiebasis mit einem entsprechenden Stundensatz beauftragt. Dies wird durch die Auftragserteilung des Auftraggebers bestätigt. 

Für Änderungen oder Mehrkosten, die während eines Projektes entstehen, gilt ein Betrag von 800 € pro Einzelfall als Grenze für die eigenständige Entscheidungsbefugnis von Lieb FlexKap. Änderungen oder Mehrkosten bis zu diesem Betrag können von Lieb FlexKap ohne vorherige gesonderte Rücksprache mit dem Auftraggeber veranlasst werden.

Übersteigen die voraussichtlichen Änderungen oder Mehrkosten den Betrag von 800 € pro Einzelfall, wird der Auftraggeber vorab über die betreffende Maßnahme und die damit verbundenen voraussichtlichen Mehrkosten informiert. Hierfür gilt die unter Zustimmung / Widerspruch vereinbarte Regelung des aktiven Widerspruchs bzw. der passiven Zustimmung. Erfolgt seitens des Auftraggebers kein Widerspruch, gilt die Zustimmung zur Durchführung der mitgeteilten Maßnahme und zu den damit verbundenen Mehrkosten als erteilt.


Unvorhergesehene Kosten

d.) Zusätzliche Kosten, die aufgrund ihrer Art zum Zeitpunkt der Kostenschätzung nicht erfasst werden konnten, jedoch zur Erfüllung des Auftrages erforderlich sind, werden dem Auftraggeber mitgeteilt.

Diese zusätzlichen Kosten stellen keinen Grund für eine Stornierung des Auftrages dar. Sollte dennoch eine Stornierung erfolgen, sind die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten sowie eventuell anfallende Ausfallkosten oder Strafzahlungen an Lieferantinnen und Lieferanten, beauftragte Unternehmen/Firmen, Handwerker, Dienstleister und Zulieferer vom Auftraggeber zu tragen.


Garantien / Haftung

Lieb FlexKap übernimmt die Abwicklung von Garantieverfahren und unterstützt den Auftraggeber bei Reklamationen oder Beschwerden bis zur gerichtlichen oder außergerichtlichen Einigung.

Für Materialien werden von Lieb FlexKap keine Garantien übernommen; hier gilt die Übertragung der jeweiligen Garantie an den Endkunden.

Für fremdvergebene Arbeiten übernimmt Lieb FlexKap weder Garantie noch Haftung. Aufträge an Drittanbieter werden grundsätzlich im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers mittels einer vom Auftraggeber erteilten Vollmacht vergeben.

Für Mängel an Waren, die sich aus einer vom Kunden gelieferten Zeichnung, Konstruktion oder Spezifikation ergeben, wird keine Haftung übernommen. Gleiches gilt für Waren, die direkt vom Kunden bestellt oder gekauft werden.

Verzögerungen, beispielsweise aufgrund von schlechtem Wetter, höherer Gewalt, verspäteter Lieferung bestellter Waren oder des Ausfalls von Lieferantinnen und Lieferanten, beauftragten Unternehmen/Firmen, Handwerkern, Dienstleistern 

oder Zulieferern, welche die Fertigstellung des Bootes bzw. dessen Abholung beeinträchtigen, liegen nicht in der Verantwortung von Lieb FlexKap.

Für Maßnahmen der beteiligten Banken, unabhängig davon, ob diese begründet oder unbegründeter Natur sind, übernimmt Lieb FlexKap keine Haftung.


Verwaltung / Konto / Akontozahlungen

Der Auftraggeber leistet seine Akontozahlungen auf das Verwaltungskonto von Lieb FlexKap.

Es ist in keinem Fall zulässig, auch nicht im Falle eines Rechtsstreits, durch Personen, Institutionen, Gerichte oder dergleichen auf Gelder des Verwaltungs Konto (Konto, auf welchem alle Zahlungen/Akontozahlungen getätigt werden) zuzugreifen. Dies gilt als unwiderruflich vereinbart und dient dem Schutz der Gelder des Auftraggebers.

Alle Rechnungen werden auf den Auftraggeber ausgestellt und sind somit nicht Gegenstand der Buchhaltung von Lieb FlexKap. Diese Rechnungen und die dazugehörigen Berichte werden entsprechend gesammelt, für den Auftraggeber in Übersichten erfasst und als Gesamtdokumentation übermittelt.


Zustimmung / Widerspruch

Für die gesamte Kommunikation gelten der aktive Widerspruch und die passive Zustimmung als vereinbart. 


Bedingungen Vertragsabschluss

Sollten die festgelegten Bedingungen in der Vollmacht oder in anderen Formularen nicht akzeptiert oder Änderungen ohne Zustimmung vorgenommen werden, kommt der Vertrag bzw. Auftrag nicht zustande.

Änderungen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Zustimmung von Lieb FlexKap.


Datenschutz

Es gilt als vereinbart, dass personenbezogene und schiffs bezogene Daten im Rahmen der Projektabwicklung an beteiligte Personen, Lieferantinnen und Lieferanten, beauftragte Unternehmen/Firmen, Handwerker, Dienstleister, Zulieferer, Banken und sonstige Dritte weitergegeben werden dürfen, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist.


Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt Villach, Österreich, als vereinbart.

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Lieb Service und Refit Management

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Verwaltung@lieb.pro

Copyright © 2024  LIEB FlexKap 

 ( flexible Kapitalgesellschaft mit Beschränkter Haftung )

 Firmenbuch  626396X - UID ( VAT ID )  ATU80796649

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