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Rechtliches gehört auch zum Boot

Segelyacht vor Küste

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Lieb FlexKap ( Flexible Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung )

Stand 01/04/25

Sitz der Gesellschaft: 

Drauweg 14, 9524 Villach, Österreich

Eingetragen im Firmenbuch: FN 626396 x

Materialeinkauf / Dienstleistung durch Dritte 

Durch die langjährige Zusammenarbeit mit vielen Lieferanten und technischen Unternehmen haben wir besondere Konditionen erarbeitet. Ein Teil dieser Nachlässe und Rabatte wird direkt an den Auftraggeber ( Sie ) weitergegeben. Wir handeln ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Daher wird auch die Rechnung von Lieferanten und Zulieferern von Dienstleistungen auf den Namen des Auftraggebers mit unseren Nachlässen ausgestellt sein. Falls dies aus Gründen seitens des Lieferanten nicht möglich ist, so wird die Rechnung auf uns ausgestellt und Sie bekommen eine entsprechende Rechnung und die Rechnung des Lieferanten als Kopie zu Ihren Unterlagen.

Provisionen Vergütungen 

Es wird vereinbart, dass 50% des Nachlasses, also die Differenz vom Listenpreis zum tatsächlichen Preis, von uns direkt an den Auftraggeber als Provision in Rechnung gestellt wird.

Dies gilt für alle Leistungen aller Unternehmen, Handwerker, Dienstleister und Zulieferer. 

Kosten und Honorare

a.) Grundsätzlich sind die Kosten, Aufwendungen, beauftragte Unternehmen sowie Materialien im Voraus zu zahlen.

b.) Ein Pfandrecht an der Sache (Boot, Yacht, Material) im Falle von nicht oder unvollständiger Zahlung der Rechnungen gilt hiermit als vereinbart ( dies gilt nur für den Fall wenn mit dem Auftraggeber eine Kreditlinie für die direkten Arbeiten und Aufträge an Unternehmer, sowie für Materialien vereinbart wurde, oder wenn es sich um einen Auftrag mit geringer Finanzieller Vorleistung durch uns handelt.

c.) Die durch uns, in ihrem Namen beauftragten Unternehmen, Handwerker, Dienstleister und Zulieferer, werden mit Pauschalpreis oder Regie- Arbeiten mit einem Stundensatz beauftragt. Dies wird durch die Auftragserteilung durch den Auftraggeber ( Sie ) bestätigt. Über Änderungen oder Mehrkosten, die während eines Projektes entstehen können, gilt eine Pauschalbetrag von 800 € als Grenze für die Entscheidungsfreiheit durch uns als vereinbart. Bei Kosten über diesen Pauschalbetrag hinaus wird der Auftraggeber vorab informiert und es bedarf dessen Zustimmung. 

d.) Zusätzliche Kosten, welche aufgrund ihrer Natur zum Zeitpunkt des Angebotes nicht erfasst werden konnten, jedoch zur Erfüllung des Auftrages erforderlich sind, werden dem Auftraggeber mitgeteilt. Diese zusätzlichen Kosten sind kein 

Grund einen Auftrag zu stornieren und falls dies doch der Fall sein sollte, sind die bis dahin entstandenen Kosten, sowie eventuell anfallenden Ausfallkosten oder Strafzahlungen an  Unternehmen, Handwerker, Dienstleister und Zulieferer, durch Sie  zu zahlen. 

Garantien / Haftung

Wir übernehmen die Abwicklung der Garantien und unterstützen Sie bei Reklamationen oder Beschwerden bis zur gerichtlichen oder außergerichtlichen Einigung. 

Für Materialien werden keine Garantien übernommen; hier gilt die Übertragung der Garantie an den Endkunden. Für fremdvergebene Arbeiten übernehmen wir keine Garantie oder Haftung. Aufträge an Dritte werden grundsätzlich im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers mittels durch den Auftraggeber erteilter Vollmacht vergeben.. 

Für Mängel an den Waren, die sich aus einer vom Kunden gelieferten Zeichnung, Konstruktion oder Spezifikation ergeben, wird keine Haftung übernommen. Das gleiche gilt für Ware, die direkt vom Kunden bestellt oder gekauft wird. 

Verzögerungen wie zum Beispiel durch schlechtes Wetter, höhere Gewalt oder Verspätungen von bestellter Ware, oder ausfallende Unternehmen, Handwerker, Dienstleister und Zulieferer, welche die Fertigstellung des Bootes bzw. Abholung beeinträchtigt, liegt nicht in unserer Verantwortung. Für Maßnahmen der beteiligten Banken, begründeter oder unbegründeter Natur, übernehmen wir keine Haftung  

Verwaltung / Konto  / Akontozahlungen 

Sie leisten Ihre Akontozahlung auf unser Verwaltungskonto. 

Es ist in keinem Fall zulässig, auch nicht im Falle eines Rechtsstreits auf Gelder des Verwaltungs Kontos ( Konto auf welchem alle Zahlungen / Akontozahlungen getätigt werden) durch Personen, Institutionen, Gerichte, oder der Gleichen  zuzugreifen. Dies gilt als unwiderruflich als vereinbart und dient zum Schutz ihres Geldes. 

Alle Rechnungen werden auf den Auftraggeber ausgestellt und sind somit kein Gegenstand unserer Buchhaltung. Diese Rechnungen und Berichte werden entsprechend gesammelt und für den Auftraggeber in Übersichten erfasst und als gesamt Dokumentation übermittelt. 

Zustimmung / Widerspruch 

Für die gesamte Kommunikation gilt, der aktive Widerspruch und die passive Zustimmung  als vereinbart

Bedingungen Vertragsabschluss

Sollten die festgelegten Bedingungen in der Vollmacht oder anderen Formulare nicht akzeptiert oder Änderungen ohne Zustimmung vorgenommen werden, kommt der Vertrag bzw. Auftrag nicht zustande. In jedem Fall bedürfen Änderungen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

Datenschutz

Es gilt als vereinbart, dass personenbezogene und schiffsbezogne Daten im Rahmen der Projektabwicklung an beteiligte Personen,  Unternehmen, Handwerker, Dienstleister und Zulieferer, Banken und sonstige Dritte weitergegeben werden dürfen, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist.

Gerichtsstand 

Als Gerichtsstand gilt Villach, Österreich als vereinbart.

Vereinbarung

 Hiermit erteile ich der Unterzeichnende, der Fa. Lieb FlexKap den Auftrag für die oben bezeichnete Yacht / Boot den Auftrag, in unserem / meinen Namen und auf unsere/ meine Rechnung ,

gemäß der unter vorgenannter Kundennummer erstellten Angebote, bzw. Arbeitsbeschreibungen, Aufträge an Dritte (Unternehmen, Zulieferer, Werften, Marinas, Klein- und Einzelunternehmen etc.) 

zu erteilen, diese mit den von mir / uns der  Fa.Lieb FlexKap zur Verfügung gestellten Geldern zu bezahlen, die Rechnungen dieser Auftragnehmer zu prüfen und gesammelt mit entsprechenden Übersichten dem Auftraggeber(in) zur Verfügung zu stellen. Weiter soll die Fa. Lieb die Arbeiten auf ihre Ausführung und Fertigstellung insofern dies möglich ist, kontrollieren bzw. einen Experten mit der Überprüfung beauftragen. 

Sie bekommen 50 % der uns gewährten Nachlässe (Rabatt, Discount) aller Dienstleister, Handwerker, Zulieferer, also die Differenz zwischen Listenpreis und tatsächlichen Einkaufspreis. Da die Rechnungen meist auf Sie laufen, stellen wir Ihnen die anderen 50% der Nachlässe  direkt als Provision in Rechnung. Dies gilt für Dienstleistungen durch beauftragte Unternehmen, Handwerker, Zulieferer sowie für Materialien. Von dieser Provision wird ein Teil unserer Arbeiten finanziert. Daher können wir für Sie die auszuführenden  Arbeiten wie, die Terminierung mit den Firmen und Werften, die Betreuung vor Ort und die Kommunikation mit Ihnen, den Handwerkern und Dienstleistern, die Erstellung von Angeboten, Übersetzungen, Übersichten, Auftragsverwaltung zu dem günstigen Preis von Brutto 15 € / Std. verrechnen. Diese Tätigkeiten werden von der Firma Frances Lieb, Finanz- und Auftragsverwaltung und der Firma MCAAS – Robert Kajin s.p., operative Projektleitung und Einkaufs- Management, ausgeführt und deren Beauftragung wird hiermit durch den Auftraggeber erteilt.  

Die Fa. Lieb FlexKap wird auf die Einhaltung der steuerlichen, insbesondere der Umsatzsteuerlichen Aspekte der Rechnungen, sofern es ihr möglich ist und sie Kenntnis der Interna hat, achten. Kilometergeld bzw. Anfahrtskosten werden mit einem Satz von 0,46 Cent pro Kilometer in Rechnung gestellt. Fa Lieb ist berechtigt, Materialien direkt als Fa.Lieb einzukaufen und an Sie den Auftraggeber(in) weiter zu verrechnen. Auch hier wird die Hälfte der Einkaufsrabatte an den Auftraggeber(in) weitergegeben. 

Erteilte Aufträge können grundsätzlich storniert werden, eventuell anfallende Kosten, Stornogebühren trägt der Auftraggeber(in). Als Referenz für alle Kommunikationen dient die Kundennummer. Für die Annahme der Angebote gilt eine E-Mail oder Messenger Nachricht als bindend. 

Nach digitaler Übermittlung der Verwaltungsübersicht (Abrechnung), die als Information über bereits getätigte Arbeiten der beauftragten Unternehmen / Dienstleister, gebuchte Rechnungen und bestellte Materialien dient, gilt eine Einspruchsfrist von 3 Tagen, danach gelten die Positionen automatisch als akzeptiert und abgeschlossen.

Sollten zusätzliche Arbeiten oder die Beschaffung von Materialien für den notwendigen und erfolgreichen Abschluss des Projekts erforderlich sein und nicht im ursprünglichen Leistungsumfang enthalten gewesen sein, behalten wir uns das Recht vor, diese Arbeiten auszuführen oder die erforderlichen Materialien zu beschaffen, ohne vorherige Rücksprache, sofern die Kosten € 800,00 nicht überschreiten. Für Ausgaben, die diesen Betrag übersteigen, wird vorab die Zustimmung des Auftraggebers eingeholt. Ergänzende Angebote werden ebenso aufgrund der schnellen Durchführung und/oder Notwendigkeit per E-Mail oder Messenger-Dienst verfasst. 

Nach dem Versand digitaler Mitteilungen gilt die Regel des aktiven Widerspruches und der passiven Akzeptanz für alle Bereiche der Kommunikation.  

Wir arbeiten auf Ihrem Verwaltungskonto ausschließlich im Guthaben. Sollten wir aus Kulanz in Vorleistung treten, um Leistungen und Materialien rechtzeitig zu beschaffen, ist der ausstehende Betrag umgehend zu begleichen. Andernfalls fallen Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in Österreich auf den offenen Betrag an.

Zahlungsverzögerungen auf dem Verwaltungskonto führen zu Verzögerungen bei den Arbeiten. Die Fa. Lieb FlexKap garantiert den beauftragten Firmen die Zahlungen und erhält deswegen bessere Konditionen. Ebenso aufgrund der klar und eindeutig, teilweise mehrsprachigen Kommunikation mit den Auftragnehmern (beauftragte Firmen, Zulieferer) wird die Zeit auf ein notwendiges begrenzt und dadurch wird Ihnen Zeit, Nerven und auch Geld gespart. 

Wir übernehmen keine Verantwortung für Termin Verspätungen oder Verzögerungen, die durch die Werft entstehen, insbesondere in Bezug auf Krantermine, Stellplätze oder andere mit der Werft abgestimmte Arbeiten.

Sie erhalten den Zugang zu unserem virtuellen Speicher-/Dropbox. Dort erhalten Sie alle Bilddokumentationen.

Bevollmächtigung 

Hiermit erteile ich, der vorgenannte Auftraggeber, für das vorgenannte Boot folgende Vollmachten an Lieb FlexKap in meinem Namen und auf meine Rechnung im Rahmen des erteilten Auftrages, Unternehmer, Dienstleister zu beauftragen und Serviceleistungen in Auftrag zu geben (z.B. Kranen des Bootes, Stellplatz für Boot, usw.). Weiter erteile ich die Vollmacht, das Boot durch geeignete Firmen oder Personen zu bewegen, im Wasser und zu Lande, sowie die Zustellung und Abholung des Bootes,sofern dies zur Erfüllung des erteilten Auftrages notwendig ist. Ich bestätige, dass das Boot gültig Haftpflichtversichert ist. 

Ich erkläre, dass ich die AGB’s https://lieb.pro/agb der Firma Lieb FlexKap erhalten habe und diese akzeptiere. Dieser Auftrag gilt auch mit digitaler Unterschrift, oder Bestätigung per E-Mail ,als eingescannte Dokumente oder Bild als rechtskräftig. 

Vereinabrung

Lieb FlexKap flexible Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung

Stand 23/06/25

Sitz der Gesellschaft: 

Drauweg 14, 9524 Villach, Österreich

Eingetragen im Firmenbuch: 626396x


 Vereinbarung

Hiermit erteile ich der Unterzeichnende, der Fa. Lieb FlexKap den Auftrag für die oben bezeichnete Yacht / Boot den Auftrag, in unserem / meinen Namen und auf unsere/ meine Rechnung ,

gemäß der unter vorgenannter Kundennummer erstellten Angebote, bzw. Arbeitsbeschreibungen, Aufträge an Dritte (Unternehmen, Zulieferer, Werften, Marinas, Klein- und Einzelunternehmen etc.) 

zu erteilen, diese mit den von mir / uns der  Fa.Lieb FlexKap zur Verfügung gestellten Geldern zu bezahlen, die Rechnungen dieser Auftragnehmer zu prüfen und gesammelt mit entsprechenden Übersichten dem Auftraggeber(in) zur Verfügung zu stellen. Weiter soll die Fa. Lieb die Arbeiten auf ihre Ausführung und Fertigstellung insofern dies möglich ist, kontrollieren bzw. einen Experten mit der Überprüfung beauftragen. 

Sie bekommen 50 % der uns gewährten Nachlässe (Rabatt, Discount) aller Dienstleister, Handwerker, Zulieferer, also die Differenz zwischen Listenpreis und tatsächlichen Einkaufspreis. Da die Rechnungen meist auf Sie laufen, stellen wir Ihnen die anderen 50% der Nachlässe  direkt als Provision in Rechnung. Dies gilt für Dienstleistungen durch beauftragte Unternehmen, Handwerker, Zulieferer sowie für Materialien. Von dieser Provision wird ein Teil unserer Arbeiten finanziert. Daher können wir für Sie die auszuführenden  Arbeiten wie, die Terminierung mit den Firmen und Werften, die Betreuung vor Ort und die Kommunikation mit Ihnen, den Handwerkern und Dienstleistern, die Erstellung von Angeboten, Übersetzungen, Übersichten, Auftragsverwaltung zu dem günstigen Preis von Brutto 15 € / Std. verrechnen. Diese Tätigkeiten werden von der Firma Frances Lieb, Finanz- und Auftragsverwaltung und der Firma MCAAS – Robert Kajin s.p., operative Projektleitung und Einkaufs- Management, ausgeführt und deren Beauftragung wird hiermit durch den Auftraggeber erteilt.  

Die Fa. Lieb FlexKap wird auf die Einhaltung der steuerlichen, insbesondere der Umsatzsteuerlichen Aspekte der Rechnungen, sofern es ihr möglich ist und sie Kenntnis der Interna hat, achten. Kilometergeld bzw. Anfahrtskosten werden mit einem Satz von 0,46 Cent pro Kilometer in Rechnung gestellt. Fa Lieb ist berechtigt, Materialien direkt als Fa.Lieb einzukaufen und an Sie den Auftraggeber(in) weiter zu verrechnen. Auch hier wird die Hälfte der Einkaufsrabatte an den Auftraggeber(in) weitergegeben. 

Erteilte Aufträge können grundsätzlich storniert werden, eventuell anfallende Kosten, Stornogebühren trägt der Auftraggeber(in). Als Referenz für alle Kommunikationen dient die Kundennummer. Für die Annahme der Angebote gilt eine E-Mail oder Messenger Nachricht als bindend. 

Nach digitaler Übermittlung der Verwaltungsübersicht (Abrechnung), die als Information über bereits getätigte Arbeiten der beauftragten Unternehmen / Dienstleister, gebuchte Rechnungen und bestellte Materialien dient, gilt eine Einspruchsfrist von 3 Tagen, danach gelten die Positionen automatisch als akzeptiert und abgeschlossen.

Sollten zusätzliche Arbeiten oder die Beschaffung von Materialien für den notwendigen und erfolgreichen Abschluss des Projekts erforderlich sein und nicht im ursprünglichen Leistungsumfang enthalten gewesen sein, behalten wir uns das Recht vor, diese Arbeiten auszuführen oder die erforderlichen Materialien zu beschaffen, ohne vorherige Rücksprache, sofern die Kosten € 800,00 nicht überschreiten. Für Ausgaben, die diesen Betrag übersteigen, wird vorab die Zustimmung des Auftraggebers eingeholt. Ergänzende Angebote werden ebenso aufgrund der schnellen Durchführung und/oder Notwendigkeit per E-Mail oder Messenger-Dienst verfasst. 

Nach dem Versand digitaler Mitteilungen gilt die Regel des aktiven Widerspruches und der passiven Akzeptanz für alle Bereiche der Kommunikation.  

Wir arbeiten auf Ihrem Verwaltungskonto ausschließlich im Guthaben. Sollten wir aus Kulanz in Vorleistung treten, um Leistungen und Materialien rechtzeitig zu beschaffen, ist der ausstehende Betrag umgehend zu begleichen. Andernfalls fallen Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in Österreich auf den offenen Betrag an.

Zahlungsverzögerungen auf dem Verwaltungskonto führen zu Verzögerungen bei den Arbeiten. Die Fa. Lieb FlexKap garantiert den beauftragten Firmen die Zahlungen und erhält deswegen bessere Konditionen. Ebenso aufgrund der klar und eindeutig, teilweise mehrsprachigen Kommunikation mit den Auftragnehmern (beauftragte Firmen, Zulieferer) wird die Zeit auf ein notwendiges begrenzt und dadurch wird Ihnen Zeit, Nerven und auch Geld gespart. 

Wir übernehmen keine Verantwortung für Termin Verspätungen oder Verzögerungen, die durch die Werft entstehen, insbesondere in Bezug auf Krantermine, Stellplätze oder andere mit der Werft abgestimmte Arbeiten.

Sie erhalten den Zugang zu unserem virtuellen Speicher-/Dropbox. Dort erhalten Sie alle Bilddokumentationen.

Bevollmächtigung 

Hiermit erteile ich, der vorgenannte Auftraggeber, für das vorgenannte Boot folgende Vollmachten an Lieb FlexKap in meinem Namen und auf meine Rechnung im Rahmen des erteilten Auftrages, Unternehmer, Dienstleister zu beauftragen und Serviceleistungen in Auftrag zu geben (z.B. Kranen des Bootes, Stellplatz für Boot, usw.). Weiter erteile ich die Vollmacht, das Boot durch geeignete Firmen oder Personen zu bewegen, im Wasser und zu Lande, sowie die Zustellung und Abholung des Bootes,sofern dies zur Erfüllung des erteilten Auftrages notwendig ist. Ich bestätige, dass das Boot gültig Haftpflichtversichert ist. 

Ich erkläre, dass ich die AGB’s https://lieb.pro/agb der Firma Lieb FlexKap erhalten habe und diese akzeptiere. Dieser Auftrag gilt auch mit digitaler Unterschrift, oder Bestätigung per E-Mail ,als eingescannte Dokumente oder Bild als rechtskräftig. 

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Verwaltung@lieb.pro Izola@lieb.pro

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 ( flexible Kapitalgesellschaft mit Beschränkter Haftung )

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